Inkasso
Unter Inkasso versteht man allgemein den Einzug von Forderungen, die noch nicht tituliert sind. Sie haben eine Geldforderung gegen eine andere Person oder Firma, zum Beispiel aus einem Kaufvertrag, und Ihr Vertragspartner weigert sich zu zahlen? In vielen Fällen führt die Einschaltung eines Rechtsanwalt, der mit der Geltendmachung der Forderung betraut wird, dazu, dass Ihr Schuldner seiner Schuld begleicht, ohne dass ein gerichtliches Verfahren nötig wird.
Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung dagegen ist das Mittel, um sogenannte titulierte Ansprüche durchzusetzen/beizutreiben. Tituliert ist ein Anspruch zum Beispiel, wenn ein Gericht ein Urteil gefällt hat, in dem ein Anspruch zugesprochen wird. Ein Titel liegt beispielsweise aber auch bei einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid oder einem Notarvertrag mit Unterwerfungsklausel vor. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung können Probleme auftreten, etwa weil sich der Schuldner dagegen wehrt. Die Zwangsvollstreckung folgt allerdings ganz allgemein bestimmten Vorschriften, so dass es durchaus sinnvoll ist, die Zwangsvollstreckung ganz grundsätzlich einem Rechtsanwalt zu überlassen. Wir begleiten Sie auch im Falle des Obsiegens noch gerne weiter durch die Zwangsvollstreckung und arbeiten für Sie mit dem Gerichtsvollzieher zusammen.
Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.baumann-insolvenzberatung.de