Zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit stellt sich die Frage in welcher Rechtsform die Tätigkeit aufgenommen werden soll. Als Einzelunternehmer, als Personengesellschaft (GBR/OHG/KG) oder als Kapitalgesellschaft (UG/GmbH/AG). Bereits bei Gründung der Gesellschaft stellen Sie die ersten Weichen für Ihre unternehmerische Zukunft. Hier beraten wir Sie umfassend, um die für Sie und Ihr beabsichtigtes Unternehmen optimale Gesellschaftsform zu finden. Ohne qualifizierte Beratung werden oftmals bereits im Stadium der Unternehmensgründung durch die Verwendung unklarer Regelungen im Gesellschaftsvertrag Streitpunkte für die zukünftige Zusammenarbeit der Gesellschafter angelegt. Profitieren Sie hier von unseren Erfahrungen. Wir beraten Sie eingehend, ob und welche Form einer Gesellschaft für Sie und Ihr Unternehmen in Betracht kommt. Neben den Vor- und Nachteilen der Rechtsformwahl bieten wir Beratung zu den möglichen Haftungsfragen, damit Sie und Ihre Partner sich ganz auf Ihren unternehmerischen Erfolg konzentrieren können.

Wir verfassen und überprüfen Gesellschaftsverträge und zeigen Ihnen im Zweifel Möglichkeiten auf, um eine Gesellschaft aufzulösen und/oder die Gesellschafterstruktur zu verändern, sollte sich Ihre Interessenlage zwischenzeitlich seit Gründung geändert haben oder Sie aus welchem Grund auch immer die Gesellschaft nicht fortführen wollen.

Unser Beratungsspektrum umfasst unter anderem:

  • Erarbeitung von Gesellschaftsverträgen sowie begleitenden Verträgen (etwa Anstellungsverträge für Geschäftsführer)
  • Umwandlungen, Anteilsübertragungen, Auflösung der Gesellschaft
  • Unternehmenskauf und –verkauf
  • Betriebliche Nachfolgeplanung und Begleitung von Generationswechseln
  • Beratung von Organen und Verträge mit Organen (Geschäftsführer, Gesellschafter, Beiräte)
  • Beratung und Vertretung in Fällen von Geschäftsführerhaftung, Vorstandshaftung und Haftung des Aufsichtsrats

Die Beratung von Unternehmern und Unternehmen bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen ist einer der Schwerpunkte in der Tätigkeit von Rechtsanwalt Jan Theo Baumann. Aufgrund seiner umfangreichen Kenntnisse und praktischen Erfahrung wurde ihm im Jahr 2014 der Fachanwaltstitel für Handels- und Gesellschaftsrecht verliehen. Herr Baumann wird unterstützt durch Herrn Rechtsanwalt Figge, welcher seinen Tätigkeitsschwerpunkt ebenfalls in der handels- und gesellschaftsrechtlichen Beratung hat und auf diesem Feld über mehrjährige Erfahrung verfügt.

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