Die speziellen Regelungen für die Landwirtschaft finden sich  auf allen Ebenen der Gesetzgebung einschließlich der europarechtlichen Regelungen über Bundesrecht und verschiedene landesrechtliche Vorschriften. Diese betreffen in der Regel alle Belange des landwirtschaftlichen Betriebes bezogen auf die landwirtschaftliche Produktion, das Bauen im Außenbereich und die Regelungen zur Hofnachfolge. Für die beratende anwaltliche Tätigkeit spielen die besonderen Gegebenheiten der Landwirtschaft und des landwirtschaftlichen Betriebes, insbesondere bei der Gestaltung von Verträgen eine große Rolle.

Ihr Spezialist im Agrarrecht ist Rechtsanwalt Steffen Mies. Aufgrund seiner umfangreichen Erfahrung in diesem Rechtsgebiet wurde er von der Hochschule Rhein-Waal in zwei Studiengängen zum Lehrbeauftragten für Agrar- und Umweltrecht ernannt. Zur Zeit absolviert Rechtsanwalt Mies den Fachanwaltslehrgang für Agrarrecht, den er bald erfolgreich abschließen wird.

Rechtsanwalt Mies ist ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Agrarrechts, beispielsweise bei:

  • Erb- und Höferecht
  • Hofnachfolge
  • Hofübergabeverträge
  • Abfindung der weichenden Erben
  • Nachabfindungen
  • Land- und Pachtrecht
  • Pachtverträge
  • Kündigung des Pachtverhältnisses
  • Rückgabe der Pachtsache
  • Öffentliches Recht
  • Allgemeine Baugenehmigung
  • Nutzungsänderungen
  • Spezielle Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien
  • Umweltrecht
  • Immission für Düngung, Pflanzenschutz, Lärm
  • Auswahl von Wasserschutzgebieten
  • Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen
  • Subventionen/Agrarförderung
  • Milchquote
  • Prämienansprüche
  • Kontingente
  • Jagdrecht
  • Jagdpachtverträge
  • Regulierung von Wildschäden
  • Jagdprüfung/Ausbildungslehrgänge

Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.feld-wald-wiesen-recht.de