Sie werden sich in der Regel mit der Suche nach einen Strafverteidiger befassen, wenn Ihnen durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft mitgeteilt wurde, dass gegen Sie ermittelt wird. Spätestens jetzt sollten Sie sich an einen Strafverteidiger wenden. In vielen Fällen mag es aber ratsam sein, dies schon davor zu tun. Spätestens ab diesem Zeitpunkt gilt , dass Sie, wenn überhaupt, zumindest keine unbedachten Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden machen sollten, da Ihnen diese Angaben später entgegengehalten werden können.

Oft empfiehlt es sich, erst einmal von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, da es nur in wenigen Fällen sachdienlich ist, sich vorab zu äußern. Dies gilt auch, wenn Sie persönlich die Empfindung haben, dass Ihnen ein großes Unrecht widerfährt. Da die meisten Betroffenen zum ersten Mal mit Ermittlungsbehörden konfrontiert werden, befinden sie sich in einer äußerst belastenden Stresssituation. Je nach Einzelfall kann diese Situation auch noch durch die Wirkung von Alkohol oder anderen Substanzen verstärkt sein, was die Betroffenen zu unbewusst oder auch bewusst falschen Angaben verleiten kann. In jedem Fall sind dies aber Faktoren, die dem Betroffenen eine objektive Beurteilung der Sachlage und eine darauf angemessene Reaktion nahezu unmöglich machen.

Doch nicht nur in Strafsachen sondern auch bei Ordnungswidrigkeiten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nicht nur im Straßenverkehr, sondern auf allen Sachgebieten gibt es Ge- und Verbotsvorschriften. Hierbei drohen oftmals Bußgelder in erheblicher Höhe.

Nur beispielhaft seien hier das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, das Gaststättengesetz oder die Gewerbeordnung aufgeführt. Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist grundsätzlich die Verwaltungsbehörde zuständig.

Wir beraten und vertreten Sie im Rahmen derartiger Verfahren, z.B.:

  • im Anhörungsverfahren (vor Erlass eines Bußgeldbescheides)
  • im Zwischenverfahren (Prüfung und Einlegung von Rechtsmitteln nach Erlass des Bußgeldbescheides)
  • Verteidigung im gerichtlichen Bußgeldverfahren