Wirtschaftsrecht

Außer in den Spezialgebieten sind wir für Sie selbstverständlich auch in dem allgemeinen Wirtschaftsrecht tätig. Wir beraten Sie in der inneren Organisation, den Rechten und Pflichten der Gesellschafter und Geschäftsführer und erarbeiten die für Ihre Bedürfnisse passende Gesellschaftsform. Durch unser interdisziplinär aufgestelltes Beratungsteam können wir auch betriebswirtschaftliche und steuerliche Fragen berücksichtigen und auf diese Weise unsere Mandanten umfassend betreuen.

Unsere Kanzlei steht Ihnen des Weiteren bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Kooperations-, Handelsvertreterverträgen und sonstigen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen gerichtlich und außergerichtlich zur Seite.

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst als Oberbegriff eine Sammlung von Strafvorschriften und Ordnungswidrigkeiten, die üblicherweise im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Geschäftsaktivitäten stehen. Die Regelungen ergeben sich aus dem deutschen Strafgesetzbuch, Regelungen des Nebenstrafrechts und auch internationalen Regelungen. Nicht zuletzt durch das Zusammenwachsen der EU haben diese Regelungen, beispielsweise zur Strafbarkeit von Korruption und zur Regelung des Kapitalmarkts, große Bedeutung gewonnen.

Als Kernbereiche des Rechtsgebiets des Wirtschaftsstrafrechts kann man die Korruption, die Insolvenzdelikte, das Steuerstrafrecht, die Untreue und den Diebstahl geistigen Eigentums zusammenfassen. In einer Reihe von Bundesländern, so auch in Nordrhein-Westfalen, werden diese Delikte von speziellen Einheiten der Staatsanwaltschaften verfolgt und bekämpft, den sog. Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Auch bei Gericht sind speziell geschulte Richter für die Strafverfahren zuständig, die sog. Wirtschaftsstrafkammern. Es liegt daher auf der Hand, dass Sie bei entsprechenden Vorwürfen dringend die Hilfe von geeigneten Beratern benötigen.

Sprechen Sie uns daher bitte bei gegen Sie gerichteten Ermittlungsverfahren frühzeitig an.

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