Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehung zwischen natürlichen Personen regelt. Ferner gehören zum Familienrecht auch das Kindschafts-, Adoptions- und das Scheidungsrecht sowie außerhalb der Verwandtschaft bestehende gesetzliche Vertretungsbefugnisse im Fall der Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlichen Betreuung.

Auch die Beziehung zum Staat beinhaltet das Familienrecht. Art. 6 GG als Grundrecht sichert die Institutsgarantie sowie das staatliche Schutz- und Förderungsgebot der Familie.  Die Gewährleistungen des Art. 6 GG greifen über das Privatrecht der Familien hinaus und beeinflussen beispielsweise auch das Steuerrecht oder rechtfertigen die Einführung des Elterngeldes.

Auch in diesem Rechtsgebiet sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner und beraten Sie gerne in allen Fragen zum Familienrecht.

Unter anderem unterstützen und beraten wir Sie in folgenden Fällen:

  • in Fragen zur Eheschließung und Scheidung
  • hinsichtlich Fragen zur Kindschaft und Adoption
  • im Rahmen der Pflegschaft.