Anfechtungsrecht

Vom Insolvenzverwalter zur Generierung von Masse geltend gemachte Anfechtungsansprüche gehören mittlerweile – zum Leidwesen jedes Lieferanten, Vermieters, Leasinggebers und Beraters – zu den „ungeliebten“ Überraschungen, die das Insolvenzrecht zu bieten hat. In Zeiten vieler, aber häufig wenig massehaltiger Verfahren gelingt es meist nur durch das Auffinden von Anfechtungsansprüchen, ein Verfahren zu eröffnen. Präzise Kenntnisse wie diesen zu begegnen ist, sind für die erfolgreiche Durchsetzung von Gläubigerinteressen und der Abwehr geltend gemachter Anfechtungsansprüche unerlässlich. Ihr kompetenter Ansprechpartner auf diesem Gebiet ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Jan Theo Baumann.

Gläubigerberatung

Die Insolvenzordnung schränkt die Rechte der Gläubiger zur Durchsetzung ihrer einzelnen Forderungen ein und macht daher ein abgestimmtes, effektives und vor allem schnelles Handeln im Insolvenzfall erforderlich. Nur so können die dem Gläubiger verbleibenden Rechte durchgesetzt werden. Sowohl bei Beginn einer Geschäftsbeziehung, als auch in deren weiteren Verlauf sollte jeder Unternehmer die jederzeit denkbare Insolvenz seines Vertragspartners berücksichtigen und sein Geschäft entsprechend betreiben. Hält der Gläubiger die Insolvenz seines Schuldners aufgrund konkreter Umstände für möglich und sind seine Forderungen nicht hinreichend besichert, so droht bei Insolvenz des Vertragspartners die Anfechtung bereits erhaltener Zahlungen oder etwaiger Besicherungen. Hier kommt der Durchsetzung von Eigentumsvorbehaltsrechten, Prüfung und Abwicklung von Gläubiger-Pool-Vereinbarungen sowie ggfs. die Realisierung persönlicher Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und sonstiger Dritter besondere Bedeutung zu. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Jan Theo Baumann verfügt über langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung entsprechender Forderungen, sowohl gegenüber Insolvenzverwaltern, als auch persönlich haftenden Schuldnern und sonstigen Drittbeteiligten. Unsere Leistungen umfassen hier insbesondere: Forderungsinkasso und Forderungsmanagement, insolvenzfeste Titulierung von Forderungen, Gläubigervertretung im Insolvenzverfahren/Forderungsanmeldung, Feststellungsklagen für den Gläubiger gegen den Schuldner im Insolvenzverfahren und Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung.

Insolvenzstrafrecht

Im Rahmen des Insolvenzstrafrechts spielen Delikte wie der Bankrott (§§ 283, 283a StGB), die Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB), die Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) sowie die Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB) eine Rolle. Aber auch Betrugsdelikte nach § 263 StGB und das Vorenthalten von Arbeitsentgelt durch Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Arbeitnehmer nach § 266a StGB sind Strafdelikte, die regelmäßig von den Staatsanwaltschaften im Rahmen von Insolvenzverfahren geprüft werden. Auch in diesen Fällen stehen wir Ihnen kompetent zur Seite und übernehmen selbstverständlich hier auch die Strafverteidigung.

Zu allen anderen Bereiche des Insolvenzrechts, wie Sanierungs- und Restrukturierungsberatung für Unternehmen, die Überprüfung von Insolvenzantragspflichten und die Verbraucherinsolvenzberatung werden Sie  von unserer Baumann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Unternehmenssanierungen – Insolvenzen, beraten.

Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.baumann-insolvenzberatung.de

 

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