Finden sich Menschen zu gemeinsamen Aktivitäten zusammen, tun sie dies typischerweise in der rechtlichen Form eines Vereins oder Verbands. In Deutschland gibt es über 550.000 Vereine – ein Beleg für das große Engagement der Bürger auf sportlichem, sozialem und kulturellem Gebiet. Im täglichen Vereins-/Verbandsleben sind allerdings zahlreiche Regelungen zu beachten, die das Vereinsrecht und das Verbandsrecht vorgeben.

Bei sämtlichen rechtlichen und steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung eines Vereins oder der Verbandsgründung, der laufenden Organisation und des Managements von Vereinen und Verbänden sowie Umstrukturierungen und Satzungsänderungen steht Ihnen Rechtsanwalt Steffen Mies als kompetenter Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.